Sie haben zwischen 1.000 € und 10.000 € auf einem Konto liegen, brauchen dieses Geld aktuell nicht und sind nicht nur an finanzieller Gewinnmaximierung interessiert?
Dann gibt es gute Gründe, unserer Genossenschaft beizutreten: Ihr Geld arbeitet bei uns nicht nur für Sie, sondern für die gesamte Region. Sie tragen durch Ihre Mitgliedschaft aktiv zu einer nachhaltigen Energiezukunft bei. Ihre Beteiligung ermöglicht erneuerbare Energieprojekte vor Ort – nachhaltig, regional und gemeinschaftlich.
So können wir beispielsweise durch die Verpachtung unserer PV-Freiflächenanlage in Freyung an die Kliniken gGmbH dazu beitragen, dass unser Krankenhaus günstig mit regionalem Strom versorgt wird. Und Sie können Teil dieser Verantwortungsgemeinschaft werden!
Auf unserer Homepage finden Sie das Formular für den Aufnahmeantrag. Den füllen Sie aus und schicken den Antrag entweder per Mail – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! – oder per Brief – Passauer Str. 6, 94133 Röhrnbach – an unser Büro.
Der Vorstand entscheidet anschließend über Ihren Antrag. Danach erhalten Sie gegebenenfalls ein Schreiben, das die Aufnahme in die Genossenschaft bestätigt. Gleichzeitig werden Sie in die Mitgliederliste aufgenommen.
Anschließend werden Ihre Geschäftsanteile Ihren Angaben entsprechend entweder von Ihnen überwiesen oder durch unsere Genossenschaft eingezogen.
Ihre Mitgliedschaft kann zum Jahresende gekündigt werden – ganz oder, wenn Sie mit mehreren Anteilen beteiligt sind, auch teilweise. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate vor Schluss des Kalenderjahres, d.h. bei einer Kündigung im Oktober 2026 ist eine Kündigung zum Ende des Jahres 2027 möglich. In den ersten vier Jahren nach dem Beitritt ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Schneller geht es, wenn Sie einen Übernehmer Ihrer Anteile finden und der Vorstand dieser Übertragung zustimmt.
Das Ziel einer Genossenschaft ist es nicht, maximale Gewinne zu erwirtschaften. Der Wert der Genossenschaft liegt vor allem im gemeinschaftlichen Erreichen von Zielen, die über die Geldvermehrung hinausgehen.
Natürlich will die Genossenschaft auch erfolgreich wirtschaften, um am Ende des Jahres die Genossen am Erfolg angemessen zu beteiligen. Letztlich entscheidet die Genossenschaftsversammlung selbst, welche Anteile des Ergebnisses ausgeschüttet werden. Ein Ergebnis von mindestens 2 % streben wir an, zusagen können wir das aber nicht.
Nein. Eine Nachschusspflicht, also eine Verpflichtung, der Genossenschaft zusätzlich zum ursprünglichen Beteiligungsbetrag nochmals Geld zur Verfügung zu stellen, besteht unter keinen Umständen.